Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich

 

1.1. Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte der AYB | About Your Business GmbH, nachfolgend „Berater“ genannt, mit ihrem Vertragspartner, nachstehend „Auftraggeber“ genannt. Entgegenstehende oder von diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Auftraggebers erkennt der Berater nicht an und widerspricht diesen hiermit ausdrücklich. Abweichende allgemeine Geschäftsbedingungen des Aufraggebers, ergänzende Vereinbarungen und/oder Nebenabreden sind nur gültig, wenn der Berater ausdrücklich zustimmt.

 

1.2 Diese Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen mit dem Aufraggeber, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.

 

1.3 Vertragsgegenstand sind Beratungs-, Service-, und/oder Vermittlungs-Dienstleistungen des Beraters für Unternehmen und Institutionen bei der Implementierung digitaler Strategien und der Umsetzung der digitalen Transformation.

 

 

2. Leistungsumfang und Berichtspflicht

 

2.1 Der Umfang der zu erbringenden Dienstleistungen ergibt sich aus der jeweiligen Auftragsbestätigung, den Anlagen dazu und etwaigen Leistungsbeschreibungen des Beraters. Alle genannten Unterlagen sind Bestandteil des zwischen den Parteien zustande gekommenen Beratungsvertrages.

 

2.2 Vermittelt der Berater für weitere Leistungen ein drittes Unternehmen an den Auftraggeber, erschöpft sich die Leistungspflicht des Beraters in der Vermittlung. Das Vertragsverhältnis kommt stets direkt zwischen dem Auftraggeber und dem vermittelten Unternehmen zustande. Es besteht keine Überwachungspflicht des Beraters bezüglich der Dienstleistungen von Drittunternehmen, es sei denn, dies ist ausdrücklich und schriftlich vereinbart.

2.3 Auf Verlangen des Auftraggebers hat der Berater Auskunft über den Stand der Auftragsausführung zu erteilen. Soll der Berater einen umfassenden schriftlichen Bericht, insbesondere zur Vorlage an Dritte erstellen, muss dieser, wie auch dessen Vergütung, gesondert vereinbart werden.

 

 

3. Änderungen des Auftrags

 

3.1 Änderungen und Ergänzungen des Auftrags bedürfen der Schriftform.

 

3.2 Solange die Änderungen nicht schriftlich niedergelegt sind, führt der Berater die Arbeiten ohne Berücksichtigung der Änderungswünsche durch.

 

3.3 Der Berater ist verpflichtet, Änderungsverlangen des Auftraggebers Rechnung zu tragen, sofern ihm dies im Rahmen seiner betrieblichen Kapazitäten, insbesondere hinsichtlich des Aufwandes und der Zeitplanung zumutbar ist. Dadurch entstehende Mehrkosten werden nach Maßgabe von Ziffer 4.2. dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen vergütet.

 

 

4. Vergütung

 

4.1. Es gilt die vertraglich vereinbarte Vergütung gemäß Auftragsbestätigung. Zahlungen sind, wenn der Vertrag nichts anderes bestimmt, nach Rechnungsstellung sofort und ohne jeden Abzug fällig. Der Auftraggeber kommt allein durch Mahnung des Beraters oder, wenn der Zeitpunkt der Zahlung kalendermäßig bestimmt ist, mit der Nichtzahlung zum vereinbarten Zeitpunkt in Verzug. Ab Verzugseintritt steht dem Berater ein Anspruch auf Verzugszinsen in Höhe von 10 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu. Das Recht zur Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens bleibt unberührt.

 

4.2 Wenn der Auftraggeber Aufträge, Arbeiten, Planungen und dergleichen ändert oder abbricht bzw. die Voraussetzungen für die Leistungserstellung ändert, wird er dem Berater alle dadurch anfallenden Kosten ersetzen und den Berater von allen Verbindlichkeiten gegenüber Dritten freistellen. Ein Anspruch des Beraters auf einen darüber hinausgehenden Schaden und/oder entgangenen Gewinn bleibt hiervon unberührt.

 

4.3 Falls der Auftraggeber vor Beginn der Auftragsbearbeitung vom Vertrag zurücktritt, kann der Berater 5% des vereinbarten Gesamthonorars als Stornogebühr verlangen. Erstattungs- und Freistellungsansprüche des Beraters für bereits angefallene Kosten oder gegenüber Dritten begründete Verbindlichkeiten bleiben hiervon unberührt.

 

4.4 Alle zu zahlenden Beträge verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer in der jeweils geltenden Höhe.

 

4.5 Fremdkosten, Auslagen und Spesen sind dem Berater gesondert gegen Vorlage entsprechender Belege zu vergüten. Reise- und Nebenkosten (z.B. Flüge, Bahn, PKW, Hotel) werden gemäß nachgewiesenem Aufwand in Rechnung gestellt. Die Abrechnung der Reisekosten erfolgt monatlich nachträglich.
• Pkw: 0,60 Euro/km
• Bahnreise: 1. Klasse ICE, (Bahncard 50 berücksichtigt)
• Mietwagen: Mittelklasse
• Flugreisen ab 350km Entfernung: Wahlweise Flugzeug – Economy-Class
• Gesetzliche Pauschalbeträge für Verpflegungsmehraufwand
• Hotelübernachtung Business-Hotel
Für PKW-Reisen und die Berechnung der gesetzlichen Pauschalbeträge ist der Standort des Reisebeginns die Adresse des Beraters.

 

4.7. Aufrechnungsrechte stehen dem Auftraggeber nur zu, soweit sich seine Gegenansprüche aus dem gleichen Vertragsverhältnis ergeben, unbestritten, rechtskräftig festgestellt oder von dem Berater anerkannt sind. Zurückbehaltungsrechte dürfen vom Auftraggeber zudem nur ausgeübt werden, wenn sie auf dem gleichen Vertragsverhältnis und einer daraus resultierenden unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderung beruhen. Der Berater ist berechtigt, die Ausübung des Zurückbehaltungsrechts durch Sicherheitsleistung abzuwenden.

 

4.8. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, Ansprüche aus dem Vertrag abzutreten. § 354a HGB bleibt unberührt.

 

 

5. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

 

5.1 Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Berater im Sinne einer vertrauensvollen Zusammenarbeit nach Kräften zu unterstützen und in seiner Betriebssphäre alle zur ordnungsgemäßen Auftragsausführung notwendigen Voraussetzungen zu schaffen. Er hat er alle für die Auftragsdurchführung erforderlichen Unterlagen und Informationen rechtzeitig zur Verfügung zu stellen und seine Arbeitnehmer entsprechend anzuweisen. Der Auftraggeber informiert den Berater unverzüglich über alle Umstände, die im Verlauf der Auftragsausführung auftreten und die Bearbeitung beeinflussen können.

 

5.2 Auf Verlangen des Beraters hat der Auftraggeber die Richtigkeit und Vollständigkeit der von ihm vorgelegten Unterlagen sowie seiner Auskünfte und mündlichen Erklärungen schriftlich zu bestätigen.

 

5.3 Aufgrund des notwendigen Vertrauensverhältnisses und zum Zwecke der Qualitätskontrolle wird der Auftraggeber die Beauftragung weiterer Dienstleister für den erteilten Auftrag mit dem Berater vorab abstimmen. Kommt er dieser Informations-Verpflichtung nicht nach und/oder ist dem Berater die Zusammenarbeit mit dem weiteren Dienstleister nicht zumutbar, hat der Berater hat das Recht, den Vertrag fristlos aus wichtigem Grund zu kündigen. Die Unzumutbarkeit kann sich aus einem unmittelbaren Wettbewerbsverhältnis oder qualitativen Defiziten des weiteren Dienstleisters ergeben.

 

5.4 Der Auftraggeber verpflichtet sich, während der Vertragslaufzeit und bis zum Ablauf von 24 Monaten nach Vertragsbeendigung, keine im Zusammenhang mit der Auftragsdurchführung eingesetzten Mitarbeiter oder ehemaligen Mitarbeiter des Beraters direkt oder indirekt abzuwerben. Für jeden Fall der Zuwiderhandlung verpflichtet sich der Auftraggeber zur Zahlung einer im Ermessen des Beraters liegenden Vertragsstrafe, die im Streitfall über die Ermessensausübung vom zuständigen Gericht zu prüfen ist.

 

 

6. Haftung des Beraters

 

6.1. Das Risiko der rechtlichen Zulässigkeit der durch den Berater erarbeiteten und durchgeführten Maßnahmen wird vom Auftraggeber getragen. Das gilt insbesondere für den Fall, dass die Aktionen und Maßnahmen gegen Vorschriften des Wettbewerbsrechts, oder des Datenschutzrechts verstoßen. Der Berater ist jedoch verpflichtet, auf rechtliche Risiken hinzuweisen, sofern ihm diese bei seiner Tätigkeit bekannt werden. Der Auftraggeber stellt den Berater von Ansprüchen Dritter, also auch etwaigen Bußgeldern, frei, wenn der Berater auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebern gehandelt hat, obwohl er dem Auftraggebern Bedenken im Hinblick auf die Zulässigkeit der Maßnahmen mitgeteilt hat. Die Anmeldung solcher Bedenken durch den Berater beim Auftraggeber hat unverzüglich nach Bekanntwerden in schriftlicher Form zu erfolgen. Erachtet der Berater für eine durchzuführende Maßnahme eine rechtliche Prüfung durch eine besonders sachkundige Person oder Institution für erforderlich, ist der Berater berechtigt, nach vorheriger Absprache mit dem Auftraggeber die entsprechende Prüfung namens des Auftraggebers in Auftrag zu geben.

 

6.2. Der Berater haftet in keinem Fall wegen der aus den Beratungsleistungen resultierenden öffentliche Aussagen über Produkte und Leistungen des Auftraggebers. Der Berater haftet auch nicht für eine patent-, urheber- und markenrechtliche Schutz- oder Eintragungsfähigkeit der im Rahmen des Auftrages gelieferten Ideen, Anregungen, Vorschläge und Konzeptionen. Ebenso wenig haftet der Berater für einen wirtschaftlichen Erfolg oder die tatsächliche Umsetzung der empfohlenen Maßnahmen durch den Auftraggeber.

 

6.3. In jedem Fall unberührt bleibt die unbeschränkte Haftung für Schäden von Gesundheit, Leib oder Leben, die auf einer fahrlässigen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Beraters oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Die unbeschränkte Haftung gilt auch bei Verletzung vertraglicher Kardinalspflichten, also solcher Vertragspflichten, auf deren Erfüllung der Auftraggeber vertraut und vertrauen darf. Im Übrigen wird die Haftung auf den typischerweise bei den diesen AGB zugrunde liegenden Beratungsaufträgen entstehenden Schaden beschränkt. Im Übrigen ist die Haftung des Beraters ausgeschlossen.

 

6.4. Ereignisse höherer Gewalt, die die Leistung wesentlich erschweren oder zeitweilig unmöglich machen, oder Behinderungen durch fehlende Mitwirkung des Auftraggebers, berechtigen den Berater, die Erfüllung seiner Leistung um die Dauer der Behinderung und eine angemessene Anlaufzeit hinauszuschieben. Der höheren Gewalt stehen Arbeitskampf und ähnliche Umstände gleich, soweit sie unvorhersehbar und schwerwiegend sind. Die Parteien teilen sich gegenseitig unverzüglich den Eintritt solcher Umstände mit.

 

 

7. Geheimhaltung und Datenschutz

 

7.1 Der Berater verpflichtet sich, alle Kenntnisse die er aufgrund dieses Auftrags erhält, insbesondere über Unternehmensdaten, Bilanzen, Pläne, Unterlagen und dergleichen, zeitlich unbeschränkt streng vertraulich zu behandeln und sowohl seine Mitarbeiter, als auch von ihm herangezogene Dritte ebenfalls in gleicher Weise zu absolutem Stillschweigen zu verpflichten.

 

7.2. Die vorstehende Verpflichtung gilt nicht für Informationen, welche der Auftraggeber nachweisbar von Dritten ohne die Verletzung einer Geheimhaltungspflicht erhalten hat, oder die zum Zeitpunkt der Übermittlung öffentlich bekannt sind oder später ohne die Verletzung einer Geheimhaltungspflicht öffentlich bekannt werden oder die auf Grund zwingender rechtlicher Vorschriften Behörden zugänglich zu machen sind oder ohne Weiteres zugänglich sind.

 

7.3. Ist Gegenstand des jeweiligen Auftrags eine Verarbeitung personenebezogener Daten durch den Berater im Auftrag des Auftraggebers, verpflichten sich die Parteien zum Abschluss einer entsprechenden Auftragsverarbeitung.

 

 

8. Schutz des geistigen Eigentums

 

8.1 Die vom Berater angefertigten Berichte, Pläne, Entwürfe, Aufstellungen und Berechnungen dürfen nur für die vertraglich vereinbarten Zwecke verwendet werden. Jede vertragsfremde Verwendung dieser Leistungen, insbesondere ihre Publikation bedarf der vorherigen schriftlichen Genehmigung des Beraters. Dies gilt auch dann, wenn die erbrachte Leistung nicht Gegenstand besonderer gesetzlicher Rechte, insbesondere des Urheberrechts sein sollte.

 

8.2 Bei Verstoß gegen die Bestimmungen von Ziffer 8.1 steht dem Berater ein zusätzliches Honorar in Höhe von 100% des ursprünglich vereinbarten bzw. auf die jeweilige (Teil-)Leistung entfallenden Honorars zu.

 

 

9. Vertragsdauer, Kündigungsfristen
Soweit nichts anderes vereinbart wurde, kann der Vertrag mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende gekündigt werden. Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Für den Berater liegt ein wichtiger Grund insbesondere vor, wenn der Auftraggeber einer der ihm gemäß Ziffer 5 obliegenden Verpflichtungen verletzt. Die Kündigung bedarf der Schriftform.

 

 

10. Zurückbehaltungsrecht und Aufbewahrung von Unterlagen

 

10.1 Bis zur vollständigen Begleichung seiner Forderungen hat der Berater an den ihm überlassenen Unterlagen ein Zurückbehaltungsrecht.

 

10.2 Nach dem Ausgleich seiner Ansprüche aus dem Vertrag hat der Berater alle Unterlagen herauszugeben, die der Auftraggeber oder ein Dritter ihm aus Anlass der Auftragsausführung übergeben hat. Dies gilt nicht für den Schriftwechsel zwischen den Parteien sowie einfache Abschriften der im Rahmen des Auftrags gefertigten Berichte, Organisationspläne, Zeichnungen, Aufstellungen, Berechnungen etc., sofern der Auftraggeber die Originale erhalten hat.

 

10.3 Die Pflicht des Beraters zur Aufbewahrung der Unterlagen im Verhältnis zum Auftraggeber erlischt sechs Monate nach Zustellung der schriftlichen Aufforderung zur Abholung, im Übrigen drei Jahre, bei den nach Ziffer 10.1 zurückbehaltenen Unterlagen fünf Jahre nach Beendigung des Vertragsverhältnisses. Die gesetzlichen Aufbewahrungsfristen nach HGB und AO bleiben hiervon unberührt.

 

 

11. Schlussbestimmungen

 

11.1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort ist Kempten. Gerichtsstand ist der Sitz des Beraters, wenn der Auftraggeber ein Kaufmann im Sinne des HGB oder eine Körperschaft des öffentlichen Rechts ist. Der Berater hat auch das Recht, am Sitz des Auftraggebers zu klagen.

 

11.2. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen ganz oder teilweise nicht rechtswirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit später verlieren, wird die Gültigkeit der Bedingungen im Übrigen nicht berührt. An Stelle einer unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.